Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Aus 2007: HASPA muss Darlehen rückabwickeln

/ 26.08.2017 / / 263

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 16. August 2017 – 313 O 16/16 – die Hamburger Sparkasse AG zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages vom 09. Juni 2007 verurteilt. Die Widerrufsbelehrung sei nicht geeignet, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen. Mittels des Wortes „frühestens“ werde unzureichend über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Dabei verweist das Landgericht auf ein einschlägiges BGH-Urteil (BGH, Urteil vom 12.07.2016 – XI ZR 564/15 -). weiterlesen

Rechtsanwalt Peter Hahn: „Widerrufsbelehrungen der Hamburger Sparkasse oft fehlerhaft“ – Info-Veranstaltung am 7.11.2014 in Hamburg

/ 24.05.2017 / / 153

In zahlreichen Darlehensverträgen der Hamburger Sparkasse ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam. Das hat der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn festgestellt. Deshalb haben jetzt zahlreiche Kunden der Haspa mit Hahn Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen. Sie wollen ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen. Und das mit gutem Grund. Denn in zahlreichen Darlehensverträgen der Haspa heißt es in der Widerrufsbelehrung: “Die Widerrufsbelehrung beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ weiterlesen