Bremen, 05.11.2014 In zahlreichen Darlehensverträgen der Sparkasse Bremen ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam. Das hat der Bremer Fachanwalt Gregor Decken festgestellt. Deshalb haben jetzt zahlreiche Kunden der Sparkasse Bremen mit Hahn Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen. Sie wollen ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen. Und das mit gutem Grund. Denn in zahlreichen Darlehensverträgen der Sparkasse Bremen heißt es in der Widerrufsbelehrung: “Die Widerrufsbelehrung beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ … weiterlesen
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