Schon heute müssen Rechtsanwälte eigentlich Daten von und hin zur Homepage verschlüsseln und zwar mit dem sicheren Protokoll “https”. Allerdings sind 99 % aller Kanzleien deutschlandweit nur mit dem http-Protokoll unterwegs. Viel Zeit sollten sich die Anwälte mit dem Umrüsten nicht lassen, denn eine Umsetzung der Versschlüsselungspflicht wird zwar aktuell noch nicht mit Nachdruck verlangt, wird aber in absehbarer Zeit mit Nachdruck geahndet werden. Es drohen Abmahnungen, eventuell sogar Ärger mit offiziellen Stellen. … weiterlesen

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