Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk machen aktuell vielen Internetusern zu schaffen, denen die Anwälte das unrechtmäßige Verbreiten von Filmen über das Internet vorwerfen. Beim so genannten Filesharing geht es darum, Filme nicht nur für den Eigengebrauch herunter zu laden und anzuschauen, sondern auch anderen Personen zum Download zur Verfügung zu stellen. Dies kommt in der Regel durch die Nutzung von Tauschbörsensoftware zustande, da die Funktionsweise solcher Software es vorsieht, dass darüber heruntergeladene Inhalte vom eigenen PC aus anderen Nutzern der Tauschbörse automatisch zum Download bereit gestellt werden. Mit der Abmahnung wird den Betroffenen sodann vorgeworfen, urheberrechtliche Verwertungsrechte verletzt zu haben. Vom Abgemahnten fordern die Anwälte Schulenberg & Schenk Unterlassung und Schadensersatz. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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