Wer seinen Schadensersatzanspruch gegen eine Anlageberater allein auf eine Falschberatung fußt, der muss wissen, dass hier eine Verjährungsfrist von drei Jahren greift. Daraus aber abzuleiten, dass Schadensersatz generell nur taggenau drei Jahre nach der falschen Beratung einforderbar ist, hält der Wiesbadener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Joachim Cäsar-Preller für zu kurz gesprungen. … weiterlesen
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