Geschädigte Autokäufer können sich im VW-Abgasskandal auch dann Chancen auf Schadenersatz machen, wenn sie das von den Abgasmanipulationen betroffene Fahrzeug bereits weiterverkauft haben. Das wurde in zwei Verfahren am BGH am 15. Juni 2021 deutlich (Az.: VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20). Für die Berechnung möglicher Ansprüche trete dann an die Stelle des Autos der Verkaufspreis, machte der 6. Zivilsenat deutlich. Mit einem Urteil ist in den kommenden Wochen zu rechnen. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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