Das Amtsgericht Neu-Ulm hat am 25.4.2012 (Az: 8 C 84/12) entschieden, dass die REWE Touristik GmbH als Reiseveranstalterin und Inhaberin der Handelskette ITS-Reisen keinen Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz bzw. Entschädigung auf Grund eines von ihr erklärten Rücktritts vom Reisevertrag hat, teilt Rechtsanwältin Viola Lachenmann mit. Der Beklagte hatte sich zu einer Reise angemeldet und den Reisevertrag wieder storniert. Die Klägerin erklärte daher den Rücktritt vom Reisevertrag und verlangte vom Beklagten gemäß § 651 i BGB einen pauschalierten Schadenersatz bzw. eine Entschädigung und berief sich dabei auf auch auf ihre Allgemeinen Reisebedingungen (ARB), wonach sie gemäß Ziff. 2.1.1 berechtigt war für den Fall der Kündigung einen gemäß „Ziffer 5“ der ARB pauschalierten Schadenersatz geltend zu machen, solange die Klägerin die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten habe. … weiterlesen
Alles zum Thema: Rewe Touristik

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.
Danke für die Hilfe!
Konnten wir helfen? - wir würden uns über eine kleine Spende freuen.
Tickets für schnelle Hilfe
Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Meist gelesen
-
261 Kommentare / 139.3k
-
11 Kommentare / 125.6k
-
93 Kommentare / 113.7k
-
567 Kommentare / 85.3k
-
152 Kommentare / 81k
Aktuelle Kommentare