Das Amtsgericht Neu-Ulm hat am 25.4.2012 (Az: 8 C 84/12) entschieden, dass die REWE Touristik GmbH als Reiseveranstalterin und Inhaberin der Handelskette ITS-Reisen keinen Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz bzw. Entschädigung auf Grund eines von ihr erklärten Rücktritts vom Reisevertrag hat, teilt Rechtsanwältin Viola Lachenmann mit. Der Beklagte hatte sich zu einer Reise angemeldet und den Reisevertrag wieder storniert. Die Klägerin erklärte daher den Rücktritt vom Reisevertrag und verlangte vom Beklagten gemäß § 651 i BGB einen pauschalierten Schadenersatz bzw. eine Entschädigung und berief sich dabei auf auch auf ihre Allgemeinen Reisebedingungen (ARB), wonach sie gemäß Ziff. 2.1.1 berechtigt war für den Fall der Kündigung einen gemäß „Ziffer 5“ der ARB pauschalierten Schadenersatz geltend zu machen, solange die Klägerin die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten habe. … weiterlesen
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