Alles zum Thema: Rechtsschutzversucherung

BGH: Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherungen unwirksam

/ 24.05.2017 / / 85

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte nicht nur den Lehman-Opfern, sondern auch anderen geschädigten Kapital-Anlegern, die Ärger mit ihrer Rechtsschutzversicherung wegen der Kostenübernahme haben, neue Hoffnung machen. Der BGH entschied am 8. Mai 2013, dass zwei Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherungen unwirksam sind. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961