Eine Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg erfolgt erst dann, wenn ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl rechtskräftig ist. Innerhalb von zwei Wochen kann aber gegen den Bußgeldbescheid oder den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Reform des Punktesystem: Unterscheidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
28. Februar 2014 / 24.05.2017 / / 36Mit der Änderung des Punktesystems erfolgt auch eine neue Bewertung der Verkehrsdelikte. Ins Verkehrszentralregister in Flensburg werden nur noch die Verkehrsverstöße eingetragen, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Ein Verkehrsdelikt wird auch nur noch mit maximal 3 Punkten bestraft. Allerdings wird auch schon bei einem Kontostand von 8 und nicht wie bisher 18 Punkten der Führerschein entzogen. … weiterlesen
Wer mit Punkten in Flensburg handelt, riskiert Gefängnisstrafe
31. Januar 2012 / 31.01.2012 / / 134Fauler Handel mit Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg ist strafbar. Empfindliche Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe können die Folge sein. Davor warnt der ADAC. … weiterlesen
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