Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG am 13.12.2013 zum Schadensersatz in Höhe von 29.948,83 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte es versäumt, eine Anlegerin über die Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage aufzuklären. Sie hatte sich 2006 mit 30.000 Euro plus fünf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita Drei GmbH & Co. KG beteiligt. Die Erben der mittlerweile verstorbenen Anlegerin, die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlage droht. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Wir würden uns über Ihr Like sehr freuen!
Anwalt-Empfehlungen
Corona-Krise/COVID-19
Empfehlungen
Experten im Abgasskandal
Medizinrecht
Steuerstrafrecht
Meist gelesen
-
258 Kommentare / 138.7k
-
11 Kommentare / 125.4k
-
92 Kommentare / 111.9k
-
567 Kommentare / 85k
-
152 Kommentare / 80.4k
Aktuelle Kommentare