Der Bundesgerichtshof hat dem Karten-Unternehmen “Payback” untersagt, Kundendaten ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden zur Verbreitung von e-Mail-Werbung zu nutzen. Werbung per SMS und E-Mail erhalten Verbraucher jetzt nicht mehr automatisch, sondern nur wenn sie es bewusst ankreuzen.
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