Alles zum Thema: Parship

Parship & Co. – Geld zurück nach fristgerechtem Widerruf

/ 10.02.2017 / / 468

Viele Singles suchen online nach dem Glück in der Liebe. Partnerbörsen im Internet gibt es genug. Wer sich anmeldet, muss in der Regel eine Gebühr für die Mitgliedschaft zahlen. Das große Glück oder der heiße Flirt wird auch online nicht immer gefunden. Wer sich angemeldet hat und wenig später zweifelt, ob dies der richtige Schritt war, kann den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. In der Regel sind das 14 Tage. Leider erhält man aber auch dann das Geld zumeist nicht vollständig zurück. Denn Singlebörsen wie z.B. Parship behalten sich einen sog. Wertersatz vor. weiterlesen

Parship darf Leistungen bis zum Widerruf nicht überhöht berechnen

/ 08.06.2016 / / 235

Aktuell: stern.tv berichtet am 8. Juni über Parship

Mit einem Versäumnisurteil  sprach das AG Hamburg (Az. 49 C 607/14) bereits am 12. Januar einem ehemaligen Parhsip-Kunden 336,15 Euro zu. Diesen Betrag hatte das Unternehmen zuvor als Wertersatz für seine bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen einbehalten. Das Amtsgericht folgt damit der Auffassung des Landgerichts Hamburg. weiterlesen

Parship verliert gegen Verbraucherzentrale

/ 08.06.2016 / / 127

Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Bei Parship kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt. Das Urteil wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg erstritten (LG Hamburg, Urt. vom 22.7.2014, Az.: 406 HKO 66/14). Ob Parship in die Berufung geht, ist nicht bekannt (Quelle: Homepage der VZ Hamburg)

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Aktuell: stern.tv berichtet am 8. Juni über Parship

Parship ohne Trennungsschmerz

/ 08.06.2016 / / 333

Aktuell: stern.tv berichtet am 8. Juni über Parship

Quelle: http://www.vzhh.de Verbraucherzentrale Hamburg

Das Partnervermittlungsunternehmen Parship bietet neben der kostenlosen Mitgliedschaft auch “Premium-Mitgliedschaften” an. Der Kunde soll dadurch die Möglichkeit erhalten, unbegrenzt Kontakt zu anderen Mitgliedern aufzunehmen und Fotos anzusehen. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist aber auch die Erstellung eines Persönlichkeitsgutachtens in Form eines pdf-Dokuments. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellte ihm Parship unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 120 Euro für das Persönlichkeitsgutachten in Rechnung. Begründung: Bei dem Persönlichkeitsgutachten handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.

Umgehung des Widerrufsrechts

Das sahen wir anders. Denn der Kunden hat kein Wahlrecht, ob er das Gutachten haben will oder nicht. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, das Persönlichkeitsgutachten sei Grundlage für die Arbeit des Partnervermittlers. Eine Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs, dient letztlich nur dazu, das Widerrufsrecht des Verbrauchers praktisch zu umgehen. Denn eine dreimonatige Mitgliedschaft kostet rund 180 Euro. Im Fall des Widerrufs sollte der Verbraucher mithin zwei Drittel des Gesamtpreises zahlen.

Die Abmahnung

Wir mahnten Parship ab. Am 8. Dezember 2010 gab Parship die geforderte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, das Widerrufsrecht für das Persönlichkeitsgutachten als Teil der Premium-Mitgliedschaft nicht mehr vom Widerruf auszuschließen. Zudem darf sich Parship auch bei bereits widerrufenen Verträgen nicht mehr auf die Klausel berufen. weiterlesen

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