Das Kraftfahrt-Bundesamt und VW hätten ihre Kommunikation zum Abgasskandal im Herbst 2015 wohl gerne unter Verschluss gehalten. Dem macht das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht aber einen Strich durch die Rechnung. Mit Beschluss vom 2. Oktober 2020 hat der 4. Senat des OVG entschieden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet ist, der Deutschen Umwelthilfe e.V. Einsicht in den Schriftverkehr zwischen der Behörde und VW zu den Rückrufanordnungen nach Bekanntwerden des Abgasskandals bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 zu geben (Az.: 4 LA 141/18). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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