Im Abgasskandal verurteilen immer mehr Oberlandesgerichte VW zu Schadensersatz. Nun hat sich auch das OLG Zweibrücken eingereiht und zu Gunsten des geschädigten Verbrauchers entschieden. Mit noch unveröffentlichtem Urteil vom 14. November 2019 hat das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken entschieden, dass VW einem vom Abgasskandal betroffenen Audi-Käufer Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az. 4 U 88/19).
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