Ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil durch ein Oberlandesgericht im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart entschied mit Urteil vom 29. Juli 2019, dass ein Händler einen vom Dieselskandal betroffenen Skoda Octavia Combi 2,0 TDI zurücknehmen und dem Käufer einen Skoda Octavia aus der aktuellen Serienproduktion nachliefern muss. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sich der Käufer nicht anrechnen lassen (Az.: 5 U 45/18). … weiterlesen
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