Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Verbraucherrechte in Sachen Darlehenswiderruf gestärkt. Mit Entscheidung vom 29. September 2015 stellte das OLG fest, dass schon geringe Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung dazu führen, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und die Widerrufsfrist deshalb nicht in Gang gesetzt wurde (Az.: 6 U 21/15). „In der Konsequenz bedeutet dies, dass betroffene Darlehensverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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