VW hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage vor einem Oberlandesgericht kassiert. Das OLG Saarbrücken verurteilte Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Der Autohersteller muss gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis für einen VW Polo Blue Motion abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 2 U 128/19).
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