Vom Bundesgerichtshof hat VW es inzwischen schwarz auf weiß – Volkswagen ist im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet. Das BGH-Urteil vom Mai bezieht sich auf die Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns mit dem kleineren Motor des Typs EA 189. Die Schadensersatzpflicht setzt sich aber auch beim größeren 3-Liter-V6-Dieselmotor im VW Touareg fort. Das hat das OLG Oldenburg mit Urteil vom 16. Oktober 2020 entschieden (Az. 11 U 2/20). … weiterlesen
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