Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

OLG München 32 U 7119/19 – Widerruf eines Sixt Leasingvertrags ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

/ 05.08.2020 / / 553

Ein Leasingnehmer hat erfolgreich den Leasingvertrag mit der Sixt Leasing widerrufen. Das OLG München hat mit Urteil vom 18. Juni 2020 entschieden, dass der Widerruf auch über ein Jahr nach Abschluss des Leasingvertrags wirksam erfolgt ist (Az.: 32 U 7119/19). Besonders erfreulich für den Verbraucher: Für die gefahrenen Kilometer muss er sich keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. weiterlesen