VW hat eine Berufung gegen ein verbraucherfreundliches Urteil zurückgezogen. Das OLG Köln hatte zuvor mit Beschluss vom 1. Juli 2019 darauf hingewiesen, dass es der Berufung keine Erfolgsaussichten einräumt (Az.: 27 U 7/19). Das Landgericht Köln habe in erster Instanz zu Recht angenommen, dass der geschädigte Käufer einen Schadensersatzanspruch gegen VW habe. Nachdem Volkswagen die Berufung zurückgezogen hat, ist das Urteil nun rechtskräftig. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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