Daimler kann sich im Abgasskandal nicht länger hinter Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verstecken. Vielmehr muss sich der Autobauer zur Funktionsweise von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung äußern. Eine entsprechende Verfügung hat das OLG Köln am 18. Mai 2020 erlassen (Az.: 24 U 419/19). … weiterlesen

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