Nun wird auch für BMW die Luft im Abgasskandal dünner. Mit Urteil vom 28. Mai 2021 hat das OLG Köln entschieden, dass ein Kläger schlüssig und hinreichend substantiiert vorgetragen hat, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe. Daher könne ein Anspruch des Klägers auf Schadenersatz bestehen, so das OLG Köln (Az.: 19 U 134/29). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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