Der Bundesgerichtshof hat im VW-Abgasskandal für Klarheit gesorgt. Mit Urteil vom 25. Mai 2020 hat der BGH entschieden, dass VW durch die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Durch das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal hat der BGH weitgehend für Rechtssicherheit gesorgt. Einige Fragen sind aber offen geblieben, z.B. die des Schadensersatzanspruchs bei einem Kauf des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015. Auch bei der Musterfeststellungsklage gegen VW sind diese Käufer leer ausgegangen. … weiterlesen

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