Landgerichte und auch Oberlandesgerichte sprechen geschädigten VW-Kunden im Abgasskandal regelmäßig den Anspruch auf Schadensersatz zu. Inzwischen rückt bei den Verfahren verstärkt die Frage des Zinsanspruchs der Verbraucher in den Mittelpunkt. Hier gibt es eine sehr erfreuliche Entscheidung des OLG Karlsruhe. Es entschied mit Urteil vom 19.11.2019, dass der Kläger Anspruch auf Deliktzinsen hat, d.h. er kann Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises verlangen (Az.: 17 U 146/19).
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