Gleich mit fünf Urteilen hat das OLG Karlsruhe nun seine Auffassung bestätigt, dass sich VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer im Abgasskandal haftbar gemacht hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az. 13 U 37/19 u.a.).
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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