Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, lassen sich noch immer widerrufen, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Gute Chancen bestehen u.a. bei Immobiliendarlehen der Sparkassen. … weiterlesen
Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, lassen sich noch immer widerrufen, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Gute Chancen bestehen u.a. bei Immobiliendarlehen der Sparkassen. … weiterlesen
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