Vor einer Operation hat der Arzt gegenüber dem Patienten Aufklärungspflichten. Dazu gehört auch die Aufklärung über die echte Alternative einer konservativen Behandlung, wenn die OP nur relativ indiziert ist, d.h. wenn sie für den Patienten zwar vorteilhaft aber nicht zwingend erforderlich ist. Verletzt der Arzt diese Aufklärungspflicht, hat der Patient Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15. Dezember 2017 entschieden (Az.: 26 U 3/14). … weiterlesen
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