Viele Sparkassen wollen langlaufende Sparverträge loswerden und verschicken Kündigungen an ihre Kunden. Das OLG Dresden hat ihnen jetzt einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Mit Urteil vom 21. November 2019 entschied das OLG, dass die Stadtsparkasse Zwickau drei Prämiensparverträge nicht kündigen durfte (Az.: 8 U 1770/18). In dem Fall ging es um Sparverträge mit einer 99-jährigen Laufzeit.
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