Banken mögen gehofft haben, dass der Widerrufsjoker bei Autokrediten ausgedient hat, nachdem der BGH Anfang November 2019 entschieden hatte, dass bestimmte Klauseln in den Darlehensverträgen zulässig und die erfolgten Widerrufe daher unwirksam sind. „Da haben sich die Banken jedoch zu früh gefreut. Der Widerruf von Autofinanzierungen ist nach wie vor möglich. Durch die Urteile des OLG Brandenburg wurden die Rechte der Verbraucher wieder gestärkt“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.
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Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes-Bank erfolgreich – OLG Brandenburg 4 U 7/19
11. Dezember 2019 / 11.12.2019 / / 193Der Widerruf einer Autofinanzierung bei der Mercedes-Bank ist weiterhin möglich. In einem richtungsweisenden Urteil vom 13. November 2019 hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits mit der Mercedes-Bank auch noch Jahre nach Vertragsabschluss wirksam erfolgt ist (Az.: 4 U 7/19).
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