Alles zum Thema: Nutzungsersatz

VW zieht Berufung zurück – Passat-Käufer bekommt im Abgasskandal Geld ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück

/ 12.02.2020 / / 246

Bereits im April 2019 hatte das Landgericht Potsdam entschieden, dass VW im Abgasskandal Schadensersatz leisten muss und zudem keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat (Az.: 6 O 38/18). Wenig überraschend hatte VW gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Überraschend hat VW diese Berufung vor dem OLG Brandenburg nun aber zurückgezogen (Az.: 3 U 61/19). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Kläger kann seinen VW Passat jetzt zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück.

weiterlesen

Geringere Nutzungsentschädigung im Abgasskandal – OLG Hamburg 15 U 190/19

/ 03.02.2020 / / 331

Die Frage, ob geschädigte Verbraucher im VW-Abgasskandal Anspruch auf Schadensersatz haben, wird von den Gerichten ganz überwiegend bejaht. Strittiger ist die Frage, ob sich der Verbraucher für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz anrechnen lassen muss. In diesem Punkt hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Position der Verbraucher mit Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 erheblich gestärkt (Az.: 15 U 190/19).

weiterlesen

EuGH entscheidet zu Nutzungsersatz im Abgasskandal

/ 27.09.2019 / / 219

Der VW Abgasskandal wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof. Das Landgericht Gera hat dem EuGH wesentliche Fragen zum Abgasskandal vorgelegt. Dabei geht es u.a. auch darum, ob sich der Kunde bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. weiterlesen

Abgasskandal – Immer mehr Gerichte sprechen VW Anspruch auf Nutzungsentschädigung ab

/ 09.08.2019 / / 97

Bei Schadensersatzverfahren im VW-Abgasskandal entscheiden die Gerichte inzwischen mehr und mehr zu Gunsten der geschädigten Verbraucher. In vielen Fällen bedeutet das, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird und die Autokäufer ihr Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreis zurückgeben können. Dabei rückt mittlerweile die Frage in den Mittelpunkt, ob sich die Verbraucher für die gefahrenen Kilometer überhaupt einen Nutzungsersatz anrechnen lassen müssen. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961