Spotify muss eine bittere Pille schlucken. Sämtliche Klauseln zu Preisanpassungen des Musik-Streamingdienstes sind unzulässig. Das hat das Landgericht Berlin mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 28. Juni 2022 entschieden (Az.: 52 O 296/21). Gegen die Preiserhöhungen bei Spotify hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt. Das LG Berlin ist der Argumentation der Verbraucherschützer gefolgt und hat die Preiserhöhungen für unzulässig erklärt. Schon Ende 2021 hatte das Gericht entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel bei Netflix unwirksam ist (Az.: 52 O 157/21). … weiterlesen
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