Wäre das Kind nur etwa 45 Minuten früher entbunden worden, hätte es möglicherweise ein unbeschwertes Leben führen können. So kam es aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren Hirnschäden zur Welt. Das Oberlandesgericht Hamm sieht Behandlungsfehler bei dem behandelnden Gynäkologen und verurteilt ihn zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 400.000 Euro an das heute neunjährige Kind (Az.: 3 U 63/15). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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