Deutsche Gerichte haben sich nach Böhmermanns Schmähgedicht gegen Erdogan nun mit einer weiteren “Unter-Umständen”-Entscheidung zur Meinungsfreiheit befasst, denn “unter Umständen” könnte es Persönlichkeitsrechte von Politikerinnen nicht verletzten, wenn sie öffentlich ” Nazi-Schlampe ” genannt werden, wenn gerade die so bös’ Titulierte im Vorfeld einer Satiresendung die Gesellschaft öffentlich dazu aufruft, den Boden der “Political Correctness” zu verlassen. … weiterlesen

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