Alles zum Thema: Musterverfahren

Schadensersatz im Dieselskandal – Ansprüche nicht verjährt

/ 04.02.2019 / / 82

Wer einen VW, AUDI, SEAT oder SKODA mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 gekauft hat, kann seine Schadensersatzansprüche im Dieselskandal nach wie vor geltend machen. Es besteht immer noch die Möglichkeit, sich der Musterklage gegen VW anzuschließen oder individuell zu klagen. Die Schadensersatzansüprüche sind in der Regel am 31.12.2018 nicht nicht verjährt. weiterlesen

Anmeldung im Klageregister – Musterklage

/ 30.11.2018 / / 9.567

Der Bundestag hatte am 14. Juni 2018 mit den Stimmen der Koalition die Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen, um vor Jahresfrist allen klagebereiten VW-Kunden die Chance zu geben, vor Ablauf der Verjährung für ihre Rechte eintreten und Schadensersatz fordern zu können. Das Gesetz tritt am 1. November 2018 in Kraft und mit Datum vom 19. September hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen erklärt, pünktlich als Musterkläger aufzutreten. Wer mitmachen will muss sich jetzt für eine Anmeldung im Klageregister entscheiden. weiterlesen

Musterverfahren gegen CorealCredit Bank AG: Musterklägerin legt Verfassungsbeschwerde ein

/ 24.05.2017 / / 90

Die Musterklägerin im Frankfurter KapMuG-Musterverfahren gegen die CorealCredit Bank AG (Az: 23 Kap 1/08) hat gegen Beschlüsse des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) sowie Landgerichts (LG) am gestrigen Donnerstag Verfassungsbeschwerde eingelegt, wegen aus ihrer Sicht verfassungswidriger Auslegung und Anwendung des seit der Reform 2012 neu gefassten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). weiterlesen

Musterverfahren gegen Hypo Real Estate: Hoffnungsvoller Auftakt für Anleger

/ 24.05.2017 / / 45

Ein hoffnungsvoller Auftakt des Musterverfahrens gegen die Hypo Real Estate am Montag vor dem OLG München. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy machte von Anfang an deutlich, dass die Ad-Hoc-Meldung der HRE vom 15. Januar 2008 über das Geschäftsergebnis belastende Abschreibungen eindeutig zu spät erfolgt sei. Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die den Musterkläger im KapMuG-Verfahren vertritt: „Zur rechtzeitigen Information ihrer Aktionäre wäre die HRE nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet gewesen.“ Für das Verfahren bedeutet die Rechtsmeinung des OLG schon einen wichtigen Etappensieg.  Andreas Tilp: “Zumindest für alle Käufe, die in den vom OLG definierten Zeitraum fallen, haben die klagenden Anleger damit Anspruch auf Schadensersatz.“ weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961