„Die von der Bundesregierung geplante Musterfeststellungsklage wird den Autokäufern im Dieselskandal nichts bringen. Der Gesetzgeber hat hohe Hürden eingebaut, die alles andere als verbraucherfreundlich sind. Mit einer Sammelklage wie in den USA ist die Musterfeststellungsklage nicht vergleichbar“, kritisiert Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten. … weiterlesen
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