Arbeitnehmer haben auch im Krankheitsfall oder an Feiertagen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. Mai 2015 entschieden. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Höherer Lohn für Zeitarbeiter in 2014
1. Dezember 2013 / 01.01.2014 / / 37Bislang waren Löhne in der Zeitarbeitsbranche nicht wirklich klar geregelt. Ab dem 1. Januar 2014 ist das aber anders: Die Branche konnte sich auf einen tariflich festgelegten Mindestlohn von 8,50 Euro einigen. Diese Vereinbarung hat allerdings nicht mit dem Mindestlohn zu tun, der im Koalitionsvertrag der großen Koalition ausgehandelt wurde, sondern eine Abmachung innerhalb der Branche.
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