Hat der Mieter der Mieterhöhung zugestimmt, kann er diese Zustimmung nicht anschließend widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Oktober 2018 festgestellt (Az.: VIII ZR 94/17). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
BGH: Vermieter dürfen Zustimmung für Mieterhöhung im Voraus fordern
25. September 2013 / 24.05.2017 / / 96Vermieter können für eine geplante Mieterhöhung auch schon Monate vorher die Zustimmung von ihren Mietern einfordern. Diese seien dadurch nicht in ihrem Sonderkündigungsrecht beschnitten, urteilte heute der BGH. Damit gab der Bundesgerichtshof einem Vermieter in Berlin Recht, der solch eine Zustimmung zur Mietpreiserhöhung Monate vorher von seinen Mietern einholen wollte. … weiterlesen
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