Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

BGH: Vermieter dürfen Zustimmung für Mieterhöhung im Voraus fordern

/ 24.05.2017 / / 96

Vermieter können für eine geplante Mieterhöhung auch schon Monate vorher die Zustimmung von ihren Mietern einfordern. Diese seien dadurch nicht in ihrem Sonderkündigungsrecht beschnitten, urteilte heute der BGH. Damit gab der Bundesgerichtshof einem Vermieter in Berlin Recht, der solch eine Zustimmung zur Mietpreiserhöhung Monate vorher von seinen Mietern einholen wollte. weiterlesen