Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt. Das Bemerkenswerte an dem Urteil vom 25. März 2021 ist, dass das Gericht das Thermofenster bei der Abgasrückführung bei einem Mercedes C 220 nicht nur als unzulässige Abschalteinrichtung wertet, sondern auch feststellte, dass Daimler sittenwidrig gehandelt habe und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB habe (Az. 7 O 224/20). … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Stuttgart 7 O 224/20
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