Schwering Rechtsanwälte hat am Landgericht Stuttgart ein Urteil erstritten, das ein Meilenstein im Mercedes Abgasskandal ist (Az.: 23 O 169/20). Das Gericht hat mit Urteil vom 16.02.2021 nicht nur bestätigt, dass ein Thermofenster bei der Abgasrückführung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, sondern auch, dass Daimler dabei sittenwidrig gehandelt und dem Kraftfahrt-Bundesamt wichtige Informationen zur Funktionsweise des Thermofensters vorenthalten und die Behörde getäuscht hat. „Dieses Verhalten hat das Gericht als sittenwidrig eingestuft. Unser Mandant hat daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Das Urteil ist wegweisend für viele weitere Verfahren im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. … weiterlesen
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