Gegen Mercedes lassen sich im Dieselskandal Schadensersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch dann durchsetzen, wenn es für die Fahrzeuge noch keinen amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegeben hat. Das haben Ende Juni sowohl das Landgericht Mönchengladbach (Az.: 1 O 248/18) als auch das Landgericht Stuttgart (Az.: 23 O 127/18) entschieden. … weiterlesen
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