Ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist im Abgasskandal keine Voraussetzung, um Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 8. November 2019 (Az.: 12 O 236/19). Das Gericht verurteilte Daimler einen Mercedes E 350 CDI 4M AMG mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 5 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.
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