Das Landgericht Regensburg hat VW im Abgasskandal verurteilt. Das ist an sich nicht ungewöhnlich. Erwähnenswert ist das Urteil vor allem deshalb, weil das LG Regensburg feststellte, dass Volkswagen bei einem VW Golf VII mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor des Typs EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: 73 O 1181/19).
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