Mit Urteil vom 21. September 2018 hat das Landgericht Ravensburg den Widerruf von Verbraucherdarlehen, zu denen auch Autokredite zählen, erheblich erleichtert (Az. 2 O 21/18). Das LG Ravensburg entschied, dass die beklagte Sparkasse eine unzulässige Klausel zur Aufrechnung in ihren AGB verwendet hat. Dies führe dazu, dass die gesamte Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei, so dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich war. … weiterlesen
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