Wegen Corona geschlossen – das mussten viele Gaststätten, Restaurants und andere Gewerbetreibende erdulden. Die angeordnete Schließung bedeutete enorme, wenn nicht existenzbedrohende Einnahmeverluste. Selbst für diejenigen, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Denn vielfach verweigerten die Versicherer die Leistung. Zu Unrecht, wie das Landgericht München nun bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit feststellte. Mit Urteil vom 22. Oktober 2020 entschied es, dass der Versicherer einem Münchner Gastwirt eine Entschädigung in Höhe von rund 427.000 Euro wegen der Corona-bedingten Schließung der Gaststätte zahlen muss (Az.: 12 O 5868/20). … weiterlesen
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