Mit Urteil vom 23. Januar 2020 hat das Landgericht Köln dem Käufer eines Porsche Macan S Schadensersatz zugesprochen (Az.: 36 O 265/18). Porsche habe den Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Köln.
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