Mit Urteil vom 19. November 2020 hat das Landgericht Köln dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 24 O 167/20). VW muss den „Bulli“ zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Köln 24 O 167/20
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