Knapp zehn Jahre hat der Kläger seinen Audi A5 Sportsback 2,0 TDI genutzt. Nun kann er ihn aufgrund der Abgasmanipulationen zurückgeben und VW muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Kleve mit Urteil vom 23. August 2019 entschieden (Az.: 3 O 486/18). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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