Ein absolut bemerkenswertes Urteil hat jetzt das Landgericht Kassel im Abgasskandal gesprochen. Mit Urteil vom 4. September 2019 hat das LG Kassel entschieden, dass Volkswagen einen VW Touran zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Volkswagen darf keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen. Außerdem hat die Klägerin Anspruch auf eine Verzinsung des Kaufpreises in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung und nicht erst seit Klageerhebung (Az. 8 O 2320/18). … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Kassel 8 O 2320/18
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