Im Abgasskandal erhält die Käuferin eines VW Caddy ihr Geld zurück und muss sich keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 12. Februar 2019 entschieden (Az.: 5 O 109/18). Durch einen Nutzungsersatz würde VW „unbillig entlastet“, stellte das Gericht fest. … weiterlesen
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