Volkswagen muss einen vom Abgasskandal betroffenen VW Touran zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 20. August 2019 entschieden (Az.: 2-12 O 373/18). … weiterlesen
Aktuelle Kommentare